Fünf Wochenenden hintereinander gingen in Frankreich seit dem 17. November mehrere hunderttausend Menschen auf die Straße, um gegen Polizeigewalt und gegen das von der Regierung gewollte neue „Gesetz für umfassende Sicherheit“ („Loi relative à la Sécurité globale“) zu demonstrieren. Die Demonstrationen nannten sich „Freiheitsmärsche“ („Marches pour les libertés“). Dazu aufgerufen hatten zunächst demokratische und linke Vereinigungen und Gewerkschaften, dann die inzwischen gebildete Koordination „StopLoiSecuriteGlobale“. In diesem Bündnis ist ein außergewöhnlich breites Spektrum von mehr als 70 Organisationen vereinigt, Gewerkschaften, Journalistenverbänden, Menschenrechts-organisationen, Bürgerinitiativen. Die größte französische Journalistengewerkschaft Syndicat National des Journalistes (SNJ) und mehrere weitere Journalistenverbände sind darunter, auch die schon seit 1898 aktive französische „Liga für die Menschenrechte“ (LDH), die Gewerkschaftsbünde CGT und „Solidaires“, die Bewegung der „Gelbwesten“, die Gewerkschaft der Richter und Staatsanwälte (Syndicat de la magistrature) sowie die Anwälte-Gewerkschaft. Ferner beteiligen sich die Vereinigung der Dokumentarfilmer, die Gesellschaft der Filmemacher, die nationale Studentenorganisation UNEF und die Schülerorganisationen FIDL und UNL das globalisierungskritische Netzwerk ATTAC und „Amnesty Internationale France“.
Die ersten Demos mit mehreren zehntausend Teilnehmern fanden am 17. November d.J. anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs in der Nationalversammlung vor dem Parlamentsgebände in Paris statt. Demonstrationen gab es auch in Großstädten wie Rennes und Lyon. Am 28. November erreichte die Mobilisierung ihren bisherigen Höhepunkt. Über 500.000 Menschen nahmen nach Angaben der Veranstalter in mehr als 100 Städten im ganzen Land an den Demonstrationen teil, davon 200 000 in Paris. Polizei und Innenministerium versuchten mit der Angabe von nur 130. 000 Demonstrierenden die Beteiligung kleiner zu reden. Eine halbe Million Beteiligte, das war mehr als auch von den Veranstaltern selbst erwartet worden war - mitten in der zweiten Welle der Corona-Epidemie, die auch in Frankreich mit anhaltend hohen Infektionszahlen zuschlug. Entsprechend groß war das Medienecho und die dadurch gesteigerte öffentliche Aufmerksamkeit. In Paris hatte Polizeipräfekt Didier Lallement, als rechter Scharfmacher bekannt, der vor anderthalb Jahren aus Bordeaux in das von einer Linkskoalition unter der Sozialistin Anne Hidalgo regierte Paris versetzt worden war, zunächst versucht, die Demo per Polizeidekret zu verbieten und auf eine bloße Versammlung auf der Place de la République zu beschränken. Doch eine Verfügung des angerufenen Pariser Verwaltungsgericht hob das Verbot wieder auf. Aber nach einem weitgehend friedlichen Verlauf dieser Demonstration am Nachmittag kam es am Abend zu einigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und den „Ordnungskräften“. Dabei kamen ein Bierlokal und die Fassade einer Bank zu Schaden, ein Kiosk geriet in Brand. Die Polizei setzte Wasserwerfer ein, um die Demonstranten schneller vom Platz der Abschlusskundgebung zu vertreiben. Am 5. Dezember verbanden sich die Fortsetzung der „Freiheitsmärsche“ mit dem alljährlichen Aktionstag der CGT und einiger anderer Gewerkschaften gegen die Arbeitslosigkeit und für mehr Rechte für die Arbeitslosen und prekären Niedriglohn-empfänger. Auch wenn diese Demos nicht mehr die Teilnehmerzahlen vom Wochenende zuvor erreichten, waren wiederum mehr als hunderttausend Menschen in ganz Frankreich aktiv. Der Pariser Demonstrationszug wurde diesmal jedoch bereits nach den ersten 500 Metern durch einen massiven Polizeieinsatz blockiert. Die Einsatzkräfte versuchten, die weitere Formierung eines sogenannten „schwarzen Blocks“ von „casseurs“ („Schläger“, „Randalierern“) zu unterbinden. Derartige Blockaden wiederholten sich dann im Verlauf der Demo noch mehrfach, jeweils verbunden mit Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizei. Diese Pariser Demo konnte auch nach mehreren Stunden das vorgesehene Endziel nicht erreichen. Auch die Demonstrationen am 12. Dezember, vor allem wiederum in Paris, wurden durch ein Großaufgebot von Bereitschaftspolizei und Gendarmerie, das den Demonstrationszug engmaschig „begleiteten“, erheblich behindert. Wiederum drangen „Greiftrupps“ der Polizei mehrfach in den friedlich verlaufenden Zug ein, um angeblich drohende „Zusammenrottungen“ von „Gewalttätern“ zu verhindern. Die Eingreiftrupps bahnten sich mit Knüppelattacken den Weg durch die sich wehrende Menge. Unter dem Vorwand, zu den „Gewalttätern“ zu gehören, sich „vermummt“ und mit Schutzhelmen, Stöcken, Latten von Transparenten, Feuerwerkskörpern oder Messern „bewaffnet“ zu haben oder einen „schwarzen Block“ bilden zu wollen, wurden über hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmer teilweise zu Boden geschlagen und aus der Demo heraus willkürlich festgenommen. Auch Journalisten gehörten zu den Opfern. Dennoch erreichte der Demo-Zug diesmal sein Ziel.
Strittige Debatte um Polizeigewalt
Das „Gesetz für umfassende Sicherheit“ ist im Wesentlichen ein Polizeigesetz. Damit sollen unter Berufung auf den „Kampf gegen den Terrorismus“, die Verhütung von neuen Terroranschlägen und die Wahrung der öffentlichen „Sicherheit und Ordnung“ die Befugnisse von Polizei und Gendarmerie im Einsatz über das bisher zulässige Maß hinaus erweitert werden. Unter anderem geht es dabei um die Absenkung der rechtlichen Schwelle für willkürliche „Ausweiskontrollen“ auf den Straßen („Gesichtskontrollen“), auch ohne konkreten Anlass, um eine generelle Ausrüstung von Polizei mit „Fußgängerkameras“, um den Einsatz von mit Kameras ausgerüsteten Überwachungsdrohnen bei Demonstrationen und anderen Polizeieinsätzen. Am meisten Empörung löste indes der darin enthaltende Artikel 24“ aus. Darin sollte festgeschrieben werden, dass mit einem Jahr Gefängnis und 45 000 € Geldstrafe bestraft wird, wer von Polizisten im Einsatz Fotos oder Videos aufnimmt und diese dann in „böswilliger Absicht“ in Internet-Netzwerken oder anderweitig veröffentlicht, um Druck auf die „Ordnungskräfte“ auszuüben und sie einzuschüchtern oder ihre Einsatzbereitschaft zu schwächen. Dieser von dem rechten Innenminister Darmanin veranlasste Gesetzentwurf stieß aber umso mehr auf Ablehnung, als es gerade zu diesem Zeitpunkt in Frankreich mehrere brutale Polizeieinsätze gegeben hatte, die noch ganz frisch in den Medien und im Gedächtnis der Öffentlichkeit präsent waren. Am 21. November hatte eine vierköpfige Polizeistreife unter Leitung eines Offiziers den schwarzhäutigen Musikproduzenten Michel Zeckler im Eingang zu seinem Studio im 17. Arrondissement von Paris mit einer wahren Prügelorgie von Schlägen und Fußtritten auf dem Boden liegend Minuten lang äußerst brutal zusammengeschlagen. Einer der Polizisten warf zudem eine Tränengasgranate in das Studio, in dem neun weitere Menschen anwesend waren. Der Betroffene soll von den Polizisten im Lauf des Vorfalls mehrmals als „dreckiger Neger“ bezeichnet worden sein. Anlass war, dass der Musikproduzent kurz auf die Straße gegangen war und dabei die Hygienevorschriften wegen Covid‑19 nicht eingehalten und keine Schutzmaske getragen haben soll. Außerdem habe es sich gegen eine Personen-kontrolle gewehrt. Zudem wollten die Polizisten einen Geruch von Cannabis wahrgenommen haben, obwohl bei einer anschließenden Durchsuchung des Studios nur 0,5 g Hasch gefunden wurden. Nur dank der Aufnahmen von Überwachungskameras konnte die Rechtfertigung der Polizisten, dass der Mann sie angegriffen habe, widerlegt und erreicht werden, dass die beteiligten Polizisten vom Dienst suspendiert und einer disziplinarischen Untersuchung unterworfen wurden. Parallel zu diesem in den Medien breit behandelten Vorfall erfolgte am 23. November in Paris die äußerst brutale Räumung eines Flüchtlingslagers auf der Place de la République mit etwa 500 Insassen, Diese wollten sich dort in Zelten niederlassen, nachdem sie in der Vorwoche von Polizeieinheiten aus einer anderen „illegalen“ Niederlassung in der benachbarten Stadt Saint Denis vertrieben worden waren. Die Übertragung von Bildern dieser Räumaktion im Fernsehen und die relativ umfangreiche Berichterstattung darüber in den Medien machte das Thema Polizeigewalt zu einem verbreiteten Diskussionsthema in der Öffentlichkeit.
Macron zog die Notbremse
Offenbar wollte Innenminister Darmanin, einst ein treuer Helfer des früheren rechtskonservativen Staatspräsidenten Sarkozy, gerade wegen der in der Öffentlichkeit anwachsenden kritischen Debatte über brutales Vorgehen der Polizei mit dem „umfassenden Sicherheitsgesetz“ eine Art Gegenangriff starten. In französischen Medien war zu lesen, dass dieser Minister ideologisch „in der Grauzone des Übergangs zwischen rechts und rechtsextrem“ angesiedelt sei. Mit dem „Sicherheitsgesetz“ wollte er besonders die rechten “Polizeigewerkschaften“ und andere im Namen des „Kampfs gegen den Terrorismus“ und die Kriminalität rechtsradikal gestimmte Bevölkerungskreise hinter sich bringen, die ansonsten zur Anhänger- und Wählerschaft des rechtsextremen „Rassemblement National“ unter Frontfrau Marine Le Pen gehören. Offensichtlich hatte der Minister aber nicht mit einer so starken Gegenreaktion gerechnet. Nach den landesweiten Massendemonstrationen am 28. November und angesichts der außergewöhnlichen Breite der in Gang gekommenen Gegenbewegung sah sich Staatspräsident Macron höchstpersönlich zum Eingreifen veranlasst. Offenbar befürchtete er das Entstehen einer neuen Art von „Gelbwesten“-Bewegung wie im November 2018, die sich im ganzen Land höchst wirkungsvoll ausgebreitet hatte. Er bestellte also Regierungschef Castex und Innenminister Darmanin zusammen mit den drei Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition in den Präsidentenpalast, um über Maßnahmen zur Beschwichtigung der sich entwickelnden öffentlichen Unruhe zu beraten. Im Ergebnis wurde am 30.11. bekanntgegeben, dass der Entwurf für das „Gesetz für umfassende Sicherheit“ in der ursprünglichen Fassung nicht aufrechterhalten wird und insbesondere für den Artikel 24, der die Publikation von Fotos oder Videos von Polizisten im Einsatz unter Strafe stellt, eine „völlige Neufassung“ beabsichtigt ist. Macron entschloss sich, sich in einem längeren Interview kritischen Fragen von Journalisten in dem vor allem bei jungen Menschen häufig angesehenen Internet-Portal „Brut“ zu stellen. Dabei ließ er sich auf hartnäckiges Nachfragen der Journalisten am 4. Dezember sogar darauf ein, den von ihm selbst bisher immer vermiedenen Begriff „Polizeigewalt“, ein tatsächlich vorhandenes Problem, in den Mund zu nehmen. Das brachte ihm nun wiederum dem Zorn und die Kritik der rechten „Polizeigewerkschaften“ ein. Zugleich wurde angekündigt, dass eine neu eingerichtete Beschwerde-Telefonnummer für den Fall verfügbar ist, wenn man sich von Polizei oder anderen Staatsbehörden ungerecht behandelt fühlt. Außerdem soll im Januar ein „Beauvau de la sécurité“, also eine große Konferenz im Innenministerium am Place Beauvau in Paris abgehalten werden, auf der über eine seit langem anstehende Umgestaltung der Polizeistrukturen und andere Fragen der „inneren Sicherheit“ beraten werden soll. Neben Polizeivertretern und Politikern sollen alle relevanten Kräfte der „Zivilgesellschaft“ daran teilnehmen. Damit wurde von Staatschef Macron persönlich eine Art „Notbremse“ gezogen. Im Hintergrund dürfte stehen, dass selbst unter den Abgeordneten der Regierungskoalition, die ja zu einem erheblichen Teil aus dem Lager der ehemaligen „Sozialisten“ stammen, die Zweifel zugenommen hatten, dieses „Sicherheitsgesetz“ gerade jetzt mit aller Gewalt gegen eine so starke Oppositionsstimmung in der Bevölkerung durchzusetzen. Bei der Abstimmung über dieses Gesetz in der Nationalversammlung hatten 15 Abgeordnete des Regierungslagers sogar dagegen gestimmt, während 52 weitere per Stimmenthaltung ihre Distanz zu der Vorlage zum Ausdruck brachten (bei insgesamt 388 Zustimmungen). Doch eine „Fronde“ (Aufbegehren) von 65 Abgeordneten, die sich möglicherweise rasch ausweiten könnte, konnte und wollte sich Macron angesichts der im Frühjahr 2022 anstehenden Präsidentenwahl nicht leisten.
Die nach der Wahl von Macron zum Staatspräsidenten 2017 rasch aus verschiedenen Parteien zusammengezimmerte Regierungspartei, die mangels einer miteinander abgestimmten programmatischen Plattform bis heute immer noch relativ instabil ist, war am Rand einer politischen Krise. Viele sehen in dem Einlenken Macrons allerdings zu Recht nur ein Beschwichtigungs-manöver, das keineswegs ausreicht, um die mit dem „Sicherheitsgesetz“ verbundenen Befürchtungen über ein Abdriften ins Autoritäre zu zerstreuen. So war in der Sonntags-zeitung „Journal de Dimanche“ am 30. November bereits eine Empfehlung zu lesen, wie das neu entstandene Problem mit dem Artikel 24 geschickt umgangen werden könnte. Da hieß es, nichts verbiete es, einen den Inhalt eines neuformulierten Artikel 24 „in ein anderes Gesetzgebungsvehikel einzuführen“. Der Artikel 25 eines anderen bald zur Debatte anstehenden Gesetzes, nämlich des Gesetzentwurfs „gegen Separatismus“, biete dafür eine gute Gelegenheit. In diesem Gesetzentwurf, der inzwischen in „Gesetz zur Stärkung der republikanischen Prinzipien“ umbenannt und am 9. Dezember vom Ministerrat verabschiedet wurde, sei eine ganz ähnliche Verbotsbestimmung bereits enthalten. „Der Artikel 25 könnte so vervollständigt werden, dass es erlaubt wäre, die Streichung des Artikels 24 im ersten Text anzuvisieren“, meint die Zeitung wörtlich. Das „Gesetz zur Stärkung der republikanischen Prinzipien“, ursprünglich „Gesetz gegen Separatismus“, ist ein Gesetzentwurf, der sich in erster Linie unter dem Vorwand der Verteidigung der „Laizität“ (Weltlichkeit, Trennung von Staat und Kirche) der Französischen Republik gegen tatsächliche oder vermeintliche „separatistische“ Bestrebungen richtet, gegen den zum Islam bekennenden Teil der Bevölkerung, gegen eine „Ghettoisierung“ der islamgläubigen Bevölkerungsgruppen, islamistisch beherrschte Stadtviertel, Aufbau eigener Koranschulen u. ä. In diesem Gesetzentwurf ist neben der Bekräftigung des umstrittenen Kopftuch- und Burka-Verbots in der Öffentlichkeit u. a. das Verbot der Einrichtung von Moscheen mit aus dem Ausland stammenden Geldern, die Ausbildung von in Frankreich tätigen Imanen an französischen Hochschulen und das Verbot der Befreiung von Kindern islamischer Eltern vom allgemeinen Schulunterricht zugunsten von Privatunterricht enthalten. Darin ist aber in der Tat auch schon eine Bestimmung vorgesehen, Strafe anzuordnen, im Falle dass „die Bedrohung eines anderen Menschen mit Lebensgefahr durch die Verbreitung von Informationen bezüglich seines privaten, familiären oder beruflichen Lebens, die ihn zu identifizieren oder zu lokalisieren erlauben, mit dem Ziel, ihn oder die Mitglieder seiner Familie der unmittelbaren Gefahr eines Anschlags auf das Leben oder die körperliche oder psychische Unversehrtheit oder das Vermögen auszusetzen“. Diese hier allgemein für alle Menschen formulierte Bestimmung lässt sich leicht auf die Anwendung für Polizisten und andere „Ordnungshüter“ konkretisieren.
Das „Sicherheitsgesetz“ wäre damit von dem umstrittenen Artikel 24 „befreit“. Deshalb halten die Gegner dieser Gesetze mit großer Entschiedenheit daran fest, dass allein die Streichung des Artikels 24 im „Sicherheitsgesetz“ nicht genügt. Sie fordern in ihrer großen Mehrheit die ersatzlose Rücknahme der beiden fraglichen Gesetzentwürfe. Die kommunistische Tageszeitung „Humanité“ bemühte sich in ihren Artikeln, die enge Verbindung zwischen den damit aufgeworfenen Fragen der Demokratie, der „inneren Sicherheit“, der Terrorismusbekämpfung und der Menschenrechte und den aktuellen sozialen und politischen Auseinandersetzungen auf anderen Gebieten herauszuarbeiten. In einem Artikel vom 12.12. schrieb sie, nach der Praktizierung des „Ultraliberalismus“ in wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten und der Zerschlagung von sozialen Errungenschaften der Vergangenheit konzentriere das Macron-Lager die öffentliche Aufmerksamkeit nunmehr auf Fragen der Sicherheit und mache sie, erleichtert durch den gesundheitlichen Notstand, „Gebrauch von einer autoritären Staatsmacht, um die Informations-, Meinungs- und Demonstrationsfreiheit zurückzudrehen. Diese Strategie des Staatschefs, die darauf abzielt, ein Duell Macron – Le Pen bei der nächsten Präsidentschaftswahl zu erzwingen, könnte sich als kontraproduktiv erweisen. Für ihn, aber vor allem für die Demokratie. Diesen Anschlag auf unsere Freiheiten und unsere Rechte geschehen zu lassen, heißt das zu installieren, wovon die neofaschistische Rechte träumt: einen autoritären Staat, wo der Rechtsstaat zu einem Polizeistaat wird, in dem Mobilisierungen der Gesellschaft und manche Forderungen des Volkes kriminalisiert sind.“ Zugleich wird klargestellt, dass es dabei nicht nur um die Demokratie und den kommenden Präsidentschaftswahlkampf geht. Der Aufbau und die Stärkung autoritärer Staatsgewalt würden ihre Folgen natürlich auch für aktuell anstehende und künftige soziale Auseinandersetzungen haben. Beispielsweise bei den infolge der Corona-Pandemie vorläufig zurückgestellten „Reformvorhaben“, so der „Reform der Arbeitslosenversicherung“ und der beabsichtigten reaktionären „Rentenreform“. Man kann gespannt sein, wie sowohl die Auseinandersetzung um das „Gesetz für umfassende Sicherheit“ und das Gesetz „zur Stärkung der republikanischen Prinzipien“ als auch um die Arbeitslosen- und Rentenreform nach den Feiertagen im Januar und Februar weitergehen werden, wenn die entsprechenden Gesetzesvorlagen im Parlament zur Entscheidung anstehen. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird das breite Koordinations-gremium „Stop Loi Sécurité Globale“ auch weiterhin die Hände nicht in den Schoß legen, sondern zu neuen Aktionen mobilisieren.