Wir erleben gegenwärtig eine hektische Diskussion darüber, wie vielen Erwerbstätigen im Alter der Antrag auf Grundsicherung erspart werden könnte. Alle bürgerlichen Parteien: CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP machen dazu neue Vorschläge. Die Zeit der absoluten Verleugnung des Problems scheint bei ihnen vorbei. Sie entdecken ihr Herz für Alte. Darauf können vor allem die Sozialverbände und sozialen Initiativen stolz sein, die schon viele Jahre lang darauf hinweisen, dass sich in unserem Land sukzessiv eine massive Altersarmut aufbaut, die zum schwerwiegendsten sozialpolitischem Problem unseres Landes zu werden droht.

Noch bis vor kurzem stand die Bundesregierung an der Spitze der Leugner des Problems.

Die Altersgruppe der über 65-Jährigen ist durchschnittlich etwas seltener armutsgefährdet als die Gesamtbevölkerung“ schreibt sie in ihrem 5. Armuts-und Reichtumsbericht und fährt fort: „Vielmehr stellt sich die materielle Versorgung der heute über 65-Jährigen sogar insgesamt günstig dar.

Die Bundesregierung stützt ihre Argumentation auf zwei Zahlen: erstens Nur 544.090 RentnerInnen, gerade 3 Prozent, bezögen Grundsicherung wegen Alters. 2. Die Einkommenssituation der Seniorenhaushalte sei ausgesprochen gut.

alleinstehende Frauen: verfügten über durchschnittlich: 1.611 Euro
alleinstehende Männer: verfügten über durchschnittlich: 1.828 Euro
Ehepaare: verfügten über durchschnittlich: 2.971 Euro

Bei so rosiger Sicht der Dinge ist kein Problem zu erkennen und die Sorge sehr vieler Erwerbstätiger über ihre Zukunft im Alter hält man für falsches Bewusstsein.

Obwohl der Umfang von relativ niedrigen Einkommen im Alter aktuell unterhalb des Bevölkerungsdurchschnitts liegt, wird das Risiko der „Altersarmut“ in der Bevölkerung als sehr hoch wahrgenommen. So sehen zwei von drei Personen ein hohes und sehr hohes Risiko zukünftig in der Ruhestandsphase von Armut betroffen zu sein. Insbesondere im mittleren Erwachsenenalter, also bei Personen im Alter von 35 – 64 Jahren, ist diese Einschätzung weit verbreitet.

Wer hat nun „falsches Bewußtsein“? Die Bundesregierung oder die Erwerbstätigen? Der Artikel will dazu beitragen, diese Frage zu klären. Vorweg sei aber schon mal gesagt, dass die Zahlen der Bundesregierung sehr fragwürdig sind.

Bei der Zahl der Bezieher von Grundsicherung im Alter unterschlägt sie die Renten wegen Erwerbsminderung. Das sind noch mal 514.737. Hinzukommen nach allgemeiner Schätzung noch einmal ungefähr eine halbe Million RentnerInnen, die Anspruch auf Grundsicherung haben, aber keinen Antrag stellen. Es sind also eher 1,5 Millionen Personen, die auch nach der Definition der Grundsicherung in Armut leben, also ca. 7 Prozent. Darüber hinaus verleugnet die Bundesregierung die Dynamik der Entwicklung. Im Zeitraum von 2004 bis 2017 ist die Zahl der Bezieher von Grundsicherung bei Männern um 86 Prozent gestiegen, bei Frauen sogar um 121 Prozent. Der Paritätische Verband gibt die Zahl der Alten, die in Armut leben mit 16 Prozent an. Aber auch das ist zu wenig. Rechnet man aus der Statistik, die diesen Zahlen zugrunde liegt, die Beamten heraus, liegt die Anzahl armutsgefährdeter RentnerInnen schon bei 19,5 Prozent. Das ergab eine Untersuchung von Gerd Bosbach und Matthias Birkwald. Die Süddeutsche Zeitung zitiert Birkwald: „Fast jeder fünfte Mensch, der in einem Rentnerhaushalt lebe, sei arm und müsse von weniger als 999 Euro leben, betroffenen Paare von weniger als 1499 Euro.“ All das gibt hinreichend Anlass zur Beunruhigung.

Die Angaben über die Haushaltseinkommen, die die Bundesregierung macht, sind ebenfalls methodisch unzulässig, Auch hier wird nicht auf rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerhaushalte abgehoben, sondern es werden alle Seniorenhaushalte herangezogen. Dadurch bekommt man natürlich sehr hohe Werte. Dass die die Realität der Erwerbstätigen spiegeln, ist eher unwahrscheinlich. Doch dazu später mehr.

Seit ca. 3 Jahren mehren sich auch in der bürgerlichen Forschung und Presse Stimmen, die anerkennen, dass Altersarmut existiert und wächst. 2017 veröffentlichte die Bertelsmann Stiftung eine Analyse zur Altersarmut, die weite Verbreitung fand. Die Analyse gibt eine Prognose bis 2036.

Unsere Analysen zeigen, dass das Armutsrisiko über die Zeit ansteigt. Auf Basis der Simulationen finden wir, dass die Armutsrisikoquote von etwa 16 % in den Jahren 2015 – 2020 auf 20 % in der zweiten Hälfte der 30er Jahre zunimmt, also um 25 %. Die Grundsicherungsquote steigt im gleichen Zeitraum von etwa 5,5% auf etwa 7%. Der relative Anstieg im Vergleich zum Ausgangsjahr liegt damit bei der Grundsicherungsquote bei gut 27%.

Einen Monat später legte, das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) eine Untersuchung vor, die zu ähnlichen Zahlen führte. Nach deren Autoren wächst Altersarmut ebenfalls, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Betroffenen keine weitere Vorsorge für das Alter treffen. Altersarmut könne ganz vermieden werden, wenn die unteren Schichten mehr Sparverträge schlössen und/oder länger arbeiteten.

Das Ergebnis wundert nicht, wenn man die Auftraggeber des Instituts kennt: Das DIA wird von Unternehmen der Finanzwirtschaft, die mehr Eigeninitiative und Sicherheit im Alter als entscheidende gesellschaftliche Aufgabe sehen, getragen.

Beide Untersuchungen sehen fast ausschließlich das sogenannte Prekariat als die von Altersarmut bedrohte Gruppe an. Die Lebensrisiken, die zur Mangelversorgung im Alter führen, sind Arbeitslosigkeit, Krankheit, Minijobs, Teilzeitbeschäftigung (vor allem unter 20 Stunden), Leiharbeit, unstete Arbeitsverhältnisse und Brüche in der Erwerbsbiographie. Da ein Anwachsen des Prekariats, das gegenwärtig auf 20-23 Prozent der Bevölkerung geschätzt wird, nicht prognostiziert wird, kommen die Autoren zu relativ geringen Wachstumszahlen gegenüber dem jetzigen Zustand der Altersarmut. Dass die Lohnarbeit von heute Altersarmut von morgen produziert, wird von den Autoren nicht gesehen. Deswegen verharmlosen beide Untersuchungen das Problem stark.

In jüngster Zeit gibt es mehrere Untersuchungen, die auch Vollerwerbsarbeit als eine Quelle von Altersarmut identifizieren. Martin Brussig, Dominik Postels und Lina Zink untersuchten die Jahrgänge 1940 bis 1947 auf ihre rentenversicherungspflichtige Lebensarbeitszeit und kommen zu dem Ergebnis, dass jede fünfte Rente aus vieljähriger Versicherung (mindestens 30 Jahre rentenrechtliche Zeiten) eine niedrige Rente sei (2014 max. 766 Euro netto). Ursächlich für niedrige Renten seien längere Unterbrechungen z.B. durch Kindererziehungszeiten, wiederholte Arbeitslosigkeit, besonders in Ostdeutschland, späte Berufseinstiege, längere Krankheitszeiten und Erwerbsminderung.

Eine Untersuchung des DIW kommt zu dem Ergebnis, dass 69 % der RentnerInnen ihren Konsum ohne private Versicherungen und Vermögen nicht decken können, wenn nur Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen. Mit privaten Rentenanwartschaften sinke die Zahl auf 67 Prozent, mit einzusetzendem Vermögen auf immerhin noch 51 Prozent.

In diesen Untersuchungen wird anerkannt, dass nicht nur prekäre Lebens- und Arbeitsbedingungen Altersarmut erzeugen, sondern auch mit langjähriger Arbeit Altersarmut oft nicht vermieden werden kann. Diese These wollen wir unter-mauern, indem wir aufzeigen, welche Renten beim gegenwärtigen Lohnniveau heute erreicht werden können.

2018/19 beträgt der aktuelle Rentenwert 32,03 Euro. Diesen Wert bekommt pro Arbeitsjahr gutgeschrieben, wer durchschnittlich verdient hat. Wer in 45 versicherten Arbeitsjahren diesen Durchschnitt erzielt hat, bekommt die Standardrente. 2019 beträgt sie 1.441 Euro brutto. Davon gehen Sozialversicherungen und Steuern ab. Die Standardrente netto beträgt 1.245,24 Euro. Die Standardrente ist jedoch keine Durchschnittsrente. Die Standardrente und mehr erhalten nur besonders langjährig Versicherte. Das sind die, die 45 oder mehr Beitragsjahre nachweisen können. Von allen Neuzugängen zur Rente wegen Alters sind das nur ca. 31 Prozent. Die anderen 69 Prozent der RentnerInnen liegen darunter. Die tatsächlichen durchschnittlichen Versicherungsjahre betragen nur 37,7 Jahre im Westen, in Ostdeutschland immerhin noch 43,3 Versicherungsjahre.

Würden wir von einer durchschnittlichen versicherten Lebensarbeitszeit von 40 Jahren ausgehen und daraus die Standardrente bestimmen, betrüge sie nur 1.146 Euro netto.

Ausgehend vom Durchschnittslohn soll nun gezeigt werden, dass selbst bei langjähriger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung die Lohnhöhe in sehr vielen Fällen nicht reicht, um eine gesetzliche Rente zu erzielen, die vor Altersarmut schützt. Wir legen der Rente normalerweise 40 Arbeitsjahre zugrunde, weil das in etwa dem Durchschnitt entspricht. Der Wert für 45 Arbeitsjahre wird nur als Vergleichswert notiert. Als Durchschnittslohn gehen wir von den Angaben der Rentenversicherung für das Jahr 2019 aus. Die Rentenversicherung nennt als durchschnittliches Bruttojahresarbeitsentgelt in den westlichen Bundesländern 38.901 Euro. Gerechnet mit einer durchschnittlichen Monatsarbeitszeit von 167 Stunden (38,5 Wochenstunden) ergibt das einen durchschnittlichen Stundenlohn von 19,41 Euro. Dieser Lohn bewirkt einen Rentenpunkt (1,0), dem der Wert von 32,03 Euro entspricht. Auf dieser Grundlage lassen sich die Rentenprognosen einfach bestimmen. Angegeben werden die ausgezahlten Rentenbeträge, also die Nettorenten. Dazu werden von der Bruttorente 10,5 Prozent für Kranken – und Pflegeversicherung abgezogen.

Prozentsatz vom Durchschnittslohn Stundenlohn in € aktueller Rentenwert Nettorente nach 40 Versicherungsjahren Nettorente nach 45 Versicherungsjahren
100% 19,41 32,03 1.146,00 1.245,24
90% 17,47 28,83 1.032,00 1.161,13
80% 15,53 25,62 917,35 1.031,85
70% 13,59 22,42 802,67 902,97
60% 11,65 19,22 688,00 774,09
Mindestlohn 9,19 15,17 542,95 610,97

Der Durchschnittslohn ist eine problematische Kategorie, weil er nichts über die Verteilung aussagt. Dazu schreibt das Statistische Bundesamt: „Die Verdienste weisen eine rechtsschiefe Verteilung auf. Dies bedeutet, dass knapp zwei Drittel der Beschäftigten Monatsgehälter (beziehen), die geringer als der Durchschnitt sind“.

Demnach beziehen nur 33 Prozent der abhängig Beschäftigten Löhne oberhalb des Durchschnitts, während 67 Prozent unterdurchschnittlich verdienen. Man muss davon ausgehen, dass dieses Verteilungsverhältnis in noch verschärfter Form auch für die Altersrenten gilt.

Unser Maßstab für Altersarmut ist nicht die gegenwärtige Grundsicherung im Alter (Sozialhilfe), sondern der notwendige Bedarf. Mit Sozialhilfe ist der Bedarf nicht zu decken. Alleinstehende bekommen 2019 einen Regelsatz von 424 Euro. Darin sind 0,96 Euro fürs Frühstück und je 1,95 Euro für Mittag- und Abendessen enthalten, insgesamt 4,86 Euro pro Tag. Das bedeutet Mangelernährung. Für öffentliche Verkehrsmittel sind pro Tag 73 Cent, für Bildung drei Cent vorgesehen. Für Café- oder Kneipenbesuche, die Bewirtung von Gästen, ein Fläschchen Bier bzw. eine Packung Zigaretten gibt es kein Geld. Rücklagen für Anschaffungen und Reparaturen zu bilden, ist nur in geringem Umfang vorgesehen. All das macht gesunde Ernährung und ausreichende gesellschaftliche Teilhabe unmöglich. Aufgrund dessen halten wir mindestens 600 Euro Regelsatz für unerlässlich. Für Wohnen und Heizenergie müssen im Bundesdurchschnitt mindestens 450 Euro zugrunde gelegt werden. Eine Mindestrente für Alleinstehende muss deswegen als unterste Grenze mindestens 1.050 Euro netto betragen. Das ist der Maßstab, den wir als relativen Schutz vor Altersarmut anlegen.

Schon bei 90 Prozent des Durchschnittslohns erreicht man mit 40 Beschäftigungsjahren in Vollzeit dieses Niveau nicht. Daraus folgt, dass der Lohn von nahezu 50 Prozent der in Vollzeit- Beschäftigten nicht ausreicht, um eine Rente oberhalb dieses so definierten Existenzminimums zu erzielen.

Eine Statistik über die Verteilung der Bruttoverdienste aus dem Statistischen Jahrbuch 2018 des Statistischen Bundesamtes gibt über die Verteilung der Löhne Auskunft.

Verteilung der Beschäftigten nach Höhe der Bruttoverdienste 2014 nach Zentilen

% Perzentil Vollzeitbeschäftigte (in €) Teilzeitbeschäftigte (in €) Geringfügig Beschäftigte (in €)
10 10,08 8,55 6,25
20 12,17 9,80 7,29
25 (1. Quartil) 13,08 10,49 7,59
30 13,98 11,33 8,00
40 15,62 12,97 8,51
50 (Median) 17,35 14,50 9,12
60 19,48 16,14 9,42
70 22,13 18,32 10,00
75 (3. Quartil) 23,80 19,54 10,33
80 25,85 21,14 10,77
90 32,43 25,68 12,95

In dieser Statistik wird interessanterweise zwischen Vollzeitbeschäftigten und Teilzeitbeschäftigten unterschieden. Es handelt sich hierbei um Teilzeitbeschäftigte mit mehr als 21 Stunden Beschäftigung pro Woche, die üblicherweise zu den Vollzeitbeschäftigten gezählt werden. Ihr Lohn liegt im Schnitt 20 Prozent unter dem der ganztägig Beschäftigten. Um die Zahlen in den Statistiken vergleichbar zu machen, habe ich die Zahlen von 2014 um 16 Prozent hochgerechnet. Daraus ergibt sich, dass 45 Prozent der in Vollzeitig Beschäftigen mit ihrem Lohn nach 40 Beschäftigungsjahren keine Nettorente von 1.050 Euro erreichen können. Von den Teilzeitbeschäftigen (über 21 Stunden) wird das 65 Prozent nicht gelingen. Insgesamt werden ca. 12 Millionen Vollzeit-ArbeitnehmerInnen (d. h. Diejenigen, die mehr als 21 Wochenstunden beschäftigt sind) in der Rente unter 1.050 netto liegen. Insgesamt sind das mehr als 50 Prozent der Vollzeitbeschäftigten. Das zeigt, dass – neben den politisch gewollten Rentenkürzungen – niedrige Löhne die Hauptursache niedriger Renten sind.

Eine neue Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Abgeordneten der Linkspartei, Sabine Zimmermann, zeigt, dass meine Zahlen eher noch zu niedrig gegriffen sind. Danach erhielten 2018 51,4 Prozent der Altersrentner weniger als 900 Euro. 58,6 Prozent weniger als 1.000 Euro.

Altersarmut wird heute zumeist als Folge prekärer Lebens– und Arbeitsverhältnisse beschrieben. Eine neuere Untersuchung spricht von einem sich verfestigenden Prekariat als neue soziologische Erscheinung. Der Begriff ist problematisch. Niedrige Löhne, die weder zum Leben noch für eine Alterssicherung reichen, gehören immer schon zur Lebenssituation der Arbeiterklasse und hohe Arbeitslosigkeit hat es seit Herausbildung dieser Klasse ständig gegeben. „Prekariat“ wird als eine neue, Kategorie begriffen, die sich von der „mittelständischen“ Arbeiterschaft absetzt und ein eigenes soziales Phänomen unterhalb der Arbeiterklasse darstellt. Das wäre m.E. falsch. Auch geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose sind Bestandteil der Arbeiterklasse.

Heute sind 4,742 Millionen Werktätige ausschließlich geringfügig beschäftigt. Ihr Lohn reicht bei weitem nicht aus, um im Alter vor Armut geschützt zu sein. Dazu kommen 3,15 Millionen Arbeitslose und Unterbeschäftigte.

Weitere Risiken in Bezug auf die Rente sind lange Ausfallzeiten durch Krankheit, durch teilweise und dauernde Erwerbsminderung sowie Ausfallzeiten durch Kindererziehungszeiten und Zeiten häuslicher Pflege. Die Ausfallzeiten für Kindererziehung und häusliche Pflege drücken sich vor allem in geringen Versicherungszeiten aus. Frauen in Westdeutschland konnten im Jahr 2017 durchschnittlich nur 32,2 Beitragsjahre in der Rentenversicherung aufweisen. Ausdruck für gesundheitliche Belastungen ist die hohe Zahl der Renten wegen Erwerbsminderung. 2017 betrug die Zahl der Erwerbsgeminderten im Rentenbestand 1,824 Millionen. Der durchschnittliche Zahlbetrag ihrer Renten war 772 Euro. Die große Mehrheit der Erwerbsgeminderten kann von einer Mindestrente von 1.050 Euro nur träumen.

Nimmt man all das zusammen, kann man mit einiger Sicherheit sagen, dass sich nahezu 70 Prozent der Arbeitnehmerschaft ernste Sorgen über ihre Lage im Alter machen müssen. Dazu kommen noch 2,31 Millionen Selbständige. 2017 betrug ihr Durchschnittsgehalt 1.567 Euro im Monat. Die meisten von ihnen sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Ihre Erwartungen für das Alter sind in Regel äußerst bescheiden.

Die Bundesregierung behauptet, zur Sorge sei kein Anlass, weil Rentnerinnenhaushalte neben der gesetzlichen Rente über weitere Einnahmen verfügten. Dadurch werde Armut in den meisten Fällen verhindert. Bei Ehepaaren betrage der Anteil der gesetzlichen Rente am Einkommen nur 56 %, bei alleinstehenden Männern nur 60 %, bei Frauen nur 71 %.

Anteile von Komponenten am Volumen der Bruttoeinkommen (Personen ab 65 Jahren)

Einkommens-
komponenten:
Gesetzliche Renten-versicherung Andere
Alterssicherungs-
leistungen
Private Vorsorge Transfer-
leistungen
Restl.
Einkommen
Deutschland Ehepaare 56% 22% 8% 0% 13%
alleinstehende Männer 60% 22% 8% 1% 9%
alleinstehende Frauen 71% 17% 6% 1% 4%
Westdeutschland Ehepaare 50% 26% 10% 0% 13%
alleinstehende Männer 55% 25% 9% 1% 9%
alleinstehende Frauen 67% 20% 7% 1% 5%
Ostdeutschland Ehepaare 81% 4% 3% 0% 12%
alleinstehende Männer 89% 3% 3% 1% 5%
alleinstehende Frauen 94% 2% 2% 0% 2%

(Bei Ehepaaren können auch Ehepartner im Alter von unter 65 Jahren erfasst sein.)

Mit Rente und zusätzlichen Einnahmen verfügten die „Alten“ laut Bundesregierung über hohe durchschnittliche Einkommen:

Ehepaare: 2.971 Euro
alleinstehende Männer: 1.828 Euro
alleinstehende Frauen: 1.611 Euro

2017 betrug die durchschnittliche gesetzliche Rente 873 Euro netto. Ein Ehepaar, das über zweimal durchschnittliche Rente verfügte (1.746 €), müsste demnach jeden Monat noch weitere 1.245 Euro zur Verfügung haben. Ein alleinstehender Mann mit seiner Durchschnittsrente von 1.048 Euro hätte neben der Rente zusätzlich noch 780 Euro monatlich und eine alleinstehende Frau mit ihrer Durchschnittsrente von 716 Euro hätte noch 895 Euro zusätzlich.

Dass das Hokuspokus ist, leuchtet sofort ein. Der Trick besteht darin, dass die Bundesregierung nicht die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Rentenstatus für sich betrachtet, sondern auf „Seniorenhaushalte“ abstellt. Ein Seniorenhaushalt kann aber durchaus auch aus einem Rentner und einer voll-beschäftigten Person bestehen. Ferner sind in der Statistik auch Beamte mit Pensionen und Selbständige mit Renten aus berufsständischen Versorgungswerken enthalten.

Niemand behauptet,, dass es keine gut situierten Senioren in Deutschland gibt. Wir sind ein Land mit einer breiten Schicht wohlhabender Bürger. Aber Reiche und Arme in einer Statistik zusammenzuwerfen und zu behaupten, niemand sei arm, ist bewusste Verschleierung. Prüfen wir im Einzelnen, inwieweit Rentner über zusätzliche Einnahmen verfügen. Zusätzliche Einnahmen entstammen aus Doppelrenten, Betriebsrenten, privaten Vorsorgeleistungen wie Riester-Renten, Rürup-Renten u.a., Transferleistungen wie z.B. Wohngeld, Mieten und aus Kapitalerträgen.

1. Doppelrenten

Doppelrenten sind hauptsächlich Witwen -und Witwerrenten. Etwas mehr als vier Millionen Personen erhielten mehr als eine Rente. 86,8 % von ihnen waren Frauen. Mehrfachrentnerinnen erhielten 1.309 Rente brutto im Durchschnitt. Auch hier stellt sich wieder die Frage nach der Verteilung. Der durchschnittliche Zahlbetrag für Witwenrenten im Jahre 2017 war 622 Euro netto. Da wie bei den Löhnen ca. 66 Prozent darunter liegen und die durchschnittliche eigene Rente von Frauen nur 665 Euro beträgt, ist anzunehmen, dass die Höhe nahezu der Hälfte der Witwenrenten niedriger als 1.050 Euro netto ist. Das könnte die Zahl der von Armut bedrohten RentnerInnen um etwa 2 Millionen mindern. Es gilt aber nur für den heutigen Rentenbestand und nicht für die Zukunft. Die Witwenrente wurden auf 55 Prozent gekürzt. Eigene Einkünfte werden angerechnet. Da diese bei Frauen zunehmen, werden die Renten dadurch sinken.

2. Betriebsrenten

Die Deutsche Rentenversicherung hat zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Untersuchung darüber in Auftrag gegeben, welche Rentenanwartschaften bei den Geburtsjahrgängen von 1957 bis 1976 bestehen. Sie ist im November 2018 erschienen. Die Untersuchung basiert auf einer breiten Personenbasis und gibt glaubhafte Zahlen über Versicherungen und Anwartschaften.

2. a) ZÖD

Die wichtigsten Betriebsrenten sind die Zusatzversorgungen des Öffentlichen Dienstes (ZÖD). Bei öffentlichen und kirchlichen Trägern sind darin ca. 5,2 Millionen Bedienstete versichert. 35,6 Prozent von ihnen erhalten Renten bis 250 Euro, weitere 21,9 Prozent Renten bis 400 Euro. 43,5 Prozent erhalten Renten, die darüber liegen. Die durchschnittliche Zusatzrente beträgt 381 Euro brutto. Es ist also anzunehmen, dass ca. 50 Prozent der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes trotz Zusatzversorgung unter 1.050 Euro Gesamtrente bleiben (Durchschnittsrente 773 Euro + 320 Euro durchschnittliche Zusatzrente netto ZÖD = 1.093 Euro im Jahr 2017).

2. b) Betriebliche Altersversorgung (BAV)

LEA (Lebensverläufe u. Altersvorsorge, Deutsche Rentenversicherung) gibt für die Altersstufe der 40 bis 44-Jährigen an, dass in den alten Ländern 20,6 % der Frauen und 34,7 % der Männer über eine betriebliche Altersversorgung (BAV) verfügen. In den neuen Bundesländern haben 27,2 % der Frauen und 24,9 % der Männer dieser Altersgruppe eine Betriebsrente[1]. In den höheren Altersgruppen ist der Anteil der Betriebsrenten deutlich höher. Der durchschnittliche Verbreitungsgrad dürfte bundesweit bei ca. 32 Prozent liegen. Für durchschnittliche Anwartschaften gibt LEA für die Gruppe der 55-bis 59-Jährigen 332 Euro an.

Die Betriebsrenten mindern das Problem der Altersarmut kaum. Betriebsrenten gibt es vor allem in mittleren und großen Betrieben. Kleine Betriebe haben nur selten Angebote. 55 Prozent der Beschäftigten verfügen also über keine betriebliche Altersversorgung oder eine Zusatzrente der ZÖD. Während im untersten Einkommensfünftel die Beteiligung an Betriebsrenten sehr gering ist, steigt sie mit zunehmenden Einkommen und ist im höchsten Einkommensfünftel am größten. LEA gibt an, dass bei den 40 bis 44-Jährigen im untersten Anwartschaftsfünftel BAVn nur mit 6 Prozent vertreten sind, während im obersten Fünftel 57,4 % der Personen Anwartschaften besitzen[2].

Der mittlere Zahlbetrag (Anwartschaft) von 332 Euro brutto, den LEA nennt, ist irreführend, weil sehr hohe Betriebsrenten den Mittelwert stark nach oben drücken. Gerhard Bäcker berichtet, dass die Leistungshöhe stark schwankt. „Zugleich (werde) sichtbar, dass die sehr hohen Leistungen weit überwiegend von Männern bezogen werden. 22 % der Männer aber nur 7 % der Frauen erhalten Betriebsrenten von mehr als 700 Euro.“ Weniger als 200 Euro erhielten 45 % der Männer und 64 % der Frauen. Von diesen 200 Euro gehen Steuern und Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Die Verbraucherzentrale schreibt: „Es bleiben von der Bruttorente von 200 Euro nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben … lediglich 115,70 Euro im Monat.

3. Private Vorsorge (Riester – und Rüruprenten)

In der Gruppe der 40 bis 44-Jährigen gibt LEA die Beteiligung an Riester-Verträgen in den alten Bundesländern für Frauen mit 34,6 % und für Männer mit 28,4 % an[3]. In den neuen Bundesländern haben 38 % der Frauen und 23,5 % der Männer dieser Altersgruppe Riester-Verträge[4]. Bei den Älteren sind die Zahlen deutlich niedriger. Es sind also vor allem die Jüngeren, die diese Form der zusätzlichen Alterssicherung wählen. 2017 gab es insgesamt 17,139 Millionen Verträge, d.h. ca. 50 Prozent der ArbeitnehmerInnen haben Verträge geschlossen. „Die Flucht aus den Riester – Verträgen ist besonders stark: Schätzungsweise 500.000 Verträge werden jährlich gekündigt. … rund 20 Prozent der Verträge sind beitragsfrei gestellt, werden also gar nicht mehr bespart. Und bei den restlichen Verträgen zahlen viele Versicherte zu wenig ein und bekommen dadurch nicht die vollen Zulagen. Nur 6,4 Millionen Riester-Kunden erhalten … die vollen Zulagen.“[5]

LEA behauptet nun, die durchschnittliche Anwartschaft der 55 bis 59- Jährigen aus privaten Rentenversicherungen (Riester, Rürup) betrage bei Frauen 179 Euro und bei Männern 331 Euro. Auch hier ist wieder nach der Verteilung zu fragen. Riester- Verträge werden deutlich mehr von Frauen als von Männern nachgefragt. Das ist vor allem auf die Kinderzulagen zurückzuführen. Deswegen gibt es unter alleinerziehenden Frauen trotz sozial schlechter Lage einen relativ hohen Anteil von Riester-Renten. Die Zulagenquote der Frauen ist nahezu doppelt so hoch wie die der Männer. Allerdings ist auch hier die Verteilung nach Quintilen äußerst interessant. LEA gibt an, dass bei den 40 bis 44-Jährigen im untersten Fünftel 16,3 % über eine private Altersversicherung verfügten, während es im obersten Fünftel 84,4 seien.

Die Zahlbeträge dürften im unteren Bereich sehr bescheiden sein. Im untersten Fünftel für die 55 bis 59- Jährigen beträgt die Anwartschaft 60 Euro bei Frauen und 127 Euro bei Männern, während sie im obersten Fünftel bei Frauen 354 Euro und bei Männern immerhin 563 Euro beträgt[6].

Die Riester-Rente wurde eingeführt, um die Absenkungen bei der gesetzlichen Rente zu kompensieren. Dieses Ziel, an dem die Bundesregierungen unbeirrt festhalten, wurde für die untere Hälfte der abhängig Beschäftigten vollkommen verfehlt. Hiervon besitzt höchstens ein Drittel einen regelmäßig bedienten Betrag und die Zahlbeträge sind aufgrund hoher Verwaltungskosten und niedriger Zinsen sehr gering. Der Durchschnitt der Zahlbeträge dürfte netto 100 Euro nicht übersteigen[7].

3.1 kumulierte Renten

LEA gibt an, dass in der Altersgruppe der 40 bis 44- ährigen knapp ein Viertel der Beschäftigten sowohl Betriebsrenten als auch private Renten besäßen[8]. In diesen Angaben sind auch Beamte und Selbständige eingeschlossen. Insofern mag das für besser Verdienende zutreffen. Für die untere Hälfte der Lohnabhängigen ist das nahezu irrelevant.

3.2 Keine Zusatzrenten

Der Anteil der Haushalte, der über keine zusätzliche Altersversorgung verfügt, ist von mehr als 73 % im Jahr 2002 auf etwa 39 % 2012 gesunken.“ Wieder wird von Haushalten, nicht von Rentnerhaushalten geredet und wieder ist die Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes dabei. Schaut man sich allein die ArbeitnehmerInnen mit unterdurchschnittlichem Verdienst an, dürften weit über 50 Prozent außer der gesetzlichen Rentenversicherung keine weitere Altersversorgung besitzen. Der Grund dafür ist einfach: „Kann mir die Beiträge nicht leisten“ antworten bei LEA 51 % auf die Frage, warum sie keinen zusätzlichen Altersvorsorgevertrag hätten[9].

4. Wohngeld

Am Jahresende 2017 bezogen in Deutschland rund 592.000 Haushalte Wohngeld. Das waren 1,4 Prozent aller privaten Haushalte.“ „Und schon jetzt stellen Rentner laut offiziellen Zahlen etwa die Hälfte der Wohngeldempfänger. 271.000 Senioren bekommen vom Staat im Schnitt 104 Euro dazu, damit das Geld für die Miete reicht. Darauf hätten viel mehr Ruheständler einen Anspruch, doch viele wüssten das gar nicht oder scheuten aus Scham den Gang zum Amt…“.

5. Einnahmen aus Vermietung

Nach einer Studie des Instituts der Wirtschaft (IW) gibt es „rund 3,9 Millionen Kleinverdiener, also etwa 9 Prozent der privaten Haushalte, (die) in Deutschland rund 15 Millionen Wohnungen (vermieten).“ Mehr als 30 Prozent davon seien Rentner. „Rund 22 Prozent der Vermieter haben ein monatliches Nettohaushaltseinkommen unterhalb des Medians der Bevölkerung“. Allein unter den 20 Prozent einkommensschwächsten Haushalten in Deutschland gäbe es 6 Prozent Vermieter. Diese Zahlen scheinen sehr hoch gegriffen. Angenommen sie entsprächen der Realität, lässt sich daraus ableiten, dass ungefähr 264.000 RentnerInnen der unteren Einkommenshälfte Mieteinnahmen erzielen und so vielleicht der Altersarmut entkommen.

6. Kapitalerträge

Diese fallen, bezogen auf die untere Hälfte der Einkommensbezieher, weitgehend aus.

Sparen in Euro bzw. in Prozent Sparquote in Prozent Sparen pro Haushalt in Euro jährlich Sparen Gesamt in Mrd. Euro Anteil am Sparvolumen in Prozent
1. Dezil  1,0 %  171  0,7  0,3 %
2. Dezil  1,5 %  293  1,2  0,6 %
3. Dezil  3,0 %  627  2,5  1,2 %
4. Dezil  5,0 %  1.122  4,6  2,1 %
5. Dezil  6.0 %  1.477  6.0  2.8 %
6. Dezil  7,0 %  2.363  9,6  4,5 %
Quelle

Diese Statistik bezieht sich auf alle Sparer. Nur auf Arbeitnehmer bezogen, sind die Ergebnisse deutlich niedriger. So ist die Sparquote im 1. Dezil bei ArbeitnehmerInnen negativ, d.h. sie machen Schulden. Insgesamt lässt sich sagen, dass bis zum 6. Dezil die Sparerträge gerade für notwendige Ersatzbeschaffungen und Reparaturen reichen, aber keinen Kapitalstock bilden, aus dem Zusatzeinkommen im Alter erwachsen können. Für unsere Untersuchung ist deswegen dieser Posten einfach zu vernachlässigen.

Um von der Durchschnittsrente des Jahres 2017 in Höhe von 873 Euro netto das Existenzminimum von 1.050 Euro netto zu erreichen, benötigt man 177 Euro zusätzlich. Es ist anzunehmen, dass etwa von der Hälfte der Witwen-RentnerInnen (2 Millionen Personen) dieses Ziel erreicht wird. Ebenso ist anzunehmen, dass die Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes die Hälfte seiner Beschäftigten (2,7 Millionen) über diese Schwelle hebt. Riester-Renten und Betriebsrenten leisten das nur in wenigen Fällen. Wir nehmen an, dass damit maximal 2 Millionen Personen über 1.050 Euro netto hinauskommen. Ca. 500.000 RentnerInnen könnten durch Mieteinnahmen und Wohngeld diese Schwelle überspringen.

Wie ausgeführt, können 70 Prozent der ca. 33 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter nur Einkommen von weniger als 1.050 Euro erreichen. Das sind 23,1 Millionen. Davon haben ca. 7,2 Millionen Einnahmen unter anderem aus Zusatzrenten und Mieten (siehe oben). Es bleiben noch 15,9 Millionen, die allein von Renten unterhalb der Schwelle von 1.050 Euro netto leben müssen. Das sind nahezu 50 Prozent.

Die Untersuchung geht vom aktuellen Zustand der jetzigen RentnerInnen aus, und verweist darauf, was in naher Zukunft bei den gegenwärtigen Lohn – und Arbeitsbedingungen zu erwarten ist. Die Lage wird sich weiter verschärfen.

Wer 2019 in Rente geht, hat bei 40 Beitragsjahren 1979 angefangen zu arbeiten und noch unter besseren Bedingungen als heute gearbeitet. 2001 bis 2005 wurden neue Arbeits – und Sozialgesetze geschaffen, die die Lage der Arbeitnehmer stark verschlechterten. Erst wer 2042 in Rente geht, hat durchgängig unter diesen neuen Bedingungen gearbeitet und Rentenansprüche erworben. Das Rentenniveau wird also fallen.

Besonders krass wird sich das für Ostdeutsche auswirken. Heute haben vor allem ostdeutsche Frauen deutlich höhere Renten als Westdeutsche. Die Rente der ostdeutschen Männer liegt geringfügig unter der der westdeutschen. Seit der Wende liegen die Löhne in Ostdeutschland im Durchschnitt 25 Prozent unter den Löhnen im Westen. Auch die Arbeitslosigkeit ist im Osten höher als im Westen. 2005 war sie mit 20,6 Prozent doppelt so hoch. Auch jetzt liegt sie mit 6,3 Prozent noch deutlich über den westlichen Bundesländern. Dabei ist für die meisten ArtnehmerInnen im Osten die gesetzliche Rente die einzige Einnahmequelle im Alter. Sie verfügen über keine Mieteinahmen und sonstige Kapitalerträge. Auch Zusatzrenten konnten sie kaum aufbauen. Daraus folgt, dass in Ostdeutschland in Zukunft nur wenige RentnerInnen über 1.050 netto Euro Rente erhalten werden. Die Altersarmut wird dort schon in wenigen Jahren flächendeckend sein.

Außerdem sollen die Renten nach den Vorgaben der Bundesregierung noch weiter sinken. Während gegenwärtig der Prozentsatz der Renten vom Bruttolohn nach Abzug der Sozialversicherungen 48,1 Prozent beträgt (2017), soll er bis 2040 auf 43 Prozent sinken. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag von 873 Euro netto (2017) sänke dann auf 691 Euro (2040). Das entspräche noch mal einer Kürzung von 10,5 Prozent.

Aus all diesen Gründen ist die Forderung nach einer Mindestrente von 1.050 netto Euro absolut notwendig. Die Forderung entspricht gegenwärtig einer Bruttorente von 1160 Euro. Die Nettoforderung ist notwendig wegen der zunehmenden Besteuerung von Renten. Schon 2019 wird die Rente von 1160 Euro mit 121 Euro Jahressteuer belastet.

Die hohe Zahl von RentnerInnen, die auf die Mindestrente angewiesen wären, zeigt, dass das durch „Reformen“ erheblich demontierte Rentensystem so nicht fortbestehen kann. Ein Rentensystem, dass in Zukunft die Hälfte aller Erwerbstätigen in Altersarmut schickt, kann nicht akzeptiert werden.

Eine Mindestrente sollte immer nur von möglichst Wenigen in Anspruch genommen werden. Für die große Mehrheit müsste es möglich sein, Altersrenten im Arbeitsleben aufzubauen, die im Alter eine relativ sorgenfreie Existenz ermöglichen. Dass heute und in Zukunft eine so große Anzahl von Erwerbstätigen in die Armut zu fallen droht, hat auch mit dem allgemeinen Verfall der Renten zu tun, denn auch mit einer

Standardrente von netto 1.245,25 Euro (dieser Wert gilt zur Zeit für die alten Bundesländer) lässt sich in Großstädten nur sehr schwer leben. Die Forderung nach einer Mindestrente von 1.050 Euro ist eine Hilfskonstruktion. Sie muss in ein grundlegendes Programm zur Reform des Rentensystem eingebettet werden. Kernpunkt des Programms muss die Sicherung des Lebensstandards der Versicherten bei mindestens 70 Prozent ihrer Löhne sein. Der wichtigste Punkt zur Realisierung ist die Einführung einer umfassenden Erwerbstätigenversicherung. Alle Bürger müssen verpflichtet werden, einen für alle gleichen Prozentsatz ihrer gesamten jährlichen Einnahmen in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Gleichzeitig ist die Rentenhöhe nach oben zu begrenzen. Dadurch entsteht ein Finanzüberschuss, der es erlaubt, das Äquivalenzprinzip durch eine soziale Grundsicherung in Form einer Mindestrente zu ergänzen.


[1] Thorsten Heien (2018): Altersvorsorge der Personen der Geburtsjahrgänge 1957 bis 1976 und ihrer Partner, Sonderausgabe der DRV, S. 47
[2] Thorsten Heien (2018): Altersvorsorge der Personen der Geburtsjahrgänge 1957 bis 1976 und ihrer Partner, Sonderausgabe der DRV, S. 125f
[3] Thorsten Heien (2018): Altersvorsorge der Personen der Geburtsjahrgänge 1957 bis 1976 und ihrer Partner, Sonderausgabe der DRV, S. 47
[4] Thorsten Heien (2018): Altersvorsorge der Personen der Geburtsjahrgänge 1957 bis 1976 und ihrer Partner, Sonderausgabe der DRV, S. 48
[5] Holger Balodis und Dagmar Hühne (2015): Garantiert beschissen. Der ganz legale Betrug mit den Lebensversicherungen, S.148
[6] Thorsten Heien (2018): Altersvorsorge der Personen der Geburtsjahrgänge 1957 bis 1976 und ihrer Partner, Sonderausgabe der DRV, S. 128f (Darin sind auch Lebensversicherungen enthalten)
[7] Holger Balodis und Dagmar Hühne (2015): Garantiert beschissen. Der ganz legale Betrug mit den Lebensversicherungen, S.147
[8] Thorsten Heien (2018): Altersvorsorge der Personen der Geburtsjahrgänge 1957 bis 1976 und ihrer Partner, Sonderausgabe der DRV, S. 43
[9] Thorsten Heien (2018): Altersvorsorge der Personen der Geburtsjahrgänge 1957 bis 1976 und ihrer Partner, Sonderausgabe der DRV, S. 50