Hubertus Heil, amtierender Arbeits- und Sozialminister, hat eine Vorschlag für eine Grundrente zur Diskussion gestellt, der helle Aufregung erzeugt. Sein Vorschlag geht in der Systematik und in der Rentenhöhe über die bisherigen Vorschläge der großen Koalition hinaus. In Heils Konzept sollen die Renten von Geringverdienern maximal verdoppelt werden, wenn sie 35 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung erbracht haben und die Obergrenze nicht überstiegen wird. Teilzeitarbeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten zählen zu den Beitragsjahren.

Die Obergrenze der Rentenerhöhung bildet sich aus 80 Prozent der Durchschnittsrente bei 35 Beitragsjahren. 2019 sind das 896,84 Euro brutto (ergibt sich aus Rentenwert 2019 von 32,03*0.8 Entgeltpunkten*35 Beitragsjahren). Davon gehen 10,8 Prozent für die Kranken – und Pflegeversicherung ab, so dass sich eine Nettogrenze von ca. 800 Euro ergibt. Die Rente setzt also genau bei der durchschnittlichen Grundsicherung (Hartz IV) an und geht bis zu 896,84 brutto. Schematisch lassen sich die Leistungen aus der Grundsicherungsrente (GSR) so darstellen:

Persönliche Rente Grundsicherungsrente
448,42 Euro Förderung 448,42 = 896,84 Euro GSR brutto = 800.00 Euro GSR netto
500 Euro Förderung 396,84 = 896,84 Euro GSR brutto = 800.00 Euro GSR netto
600 Euro Förderung 296,84 = 896,84 Euro GSR brutto = 800,00 Euro GSR netto
700 Euro Förderung 196,84 = 896,84 Euro GSR brutto = 800,00 Euro GSR netto
800 Euro Förderung 96,84 = 896,84 Euro GSR brutto = 800,00 Euro GSR netto

Es ist also falsch zu behaupten, dass alle Renten, die unterhalb der Grundsicherung liegen verdoppelt werden. Die Verdoppelung trifft nur für Renten ab 448,42 Euro und darunter zu.

Laut Heil kommt eine Friseurin, die immer Mindestlohn verdient hat auf 960,90 Euro Bruttorente. Das Beispiel ist deswegen verwirrend, weil hier plötzlich 40 Arbeitsjahre unterstellt werden. Daraus folgt, dass die Renten aus Beitragsjahren über 35 hinaus dem Grundbetrag von 896,84 zugerechnet werden. Umso länger die Arbeitszeit und umso höher die persönliche erworbene Rente, umso höher wird die Grundrente.

Beispiel 1

Eine Erwerbsperson hat mit 35 Beitragsjahren eine persönliche Rente von 650 Euro. Das entspricht einer Rente von 18,26 Euro im Jahr. Nach jetzigem Recht erhielte sie 740,40 Euro brutto Rente.

Nach Heils Plan werden die 5 Jahre dem Grundbetrag von 896,84 zugerechnet. Dadurch beträgt die neue persönliche Grundrente 988,14 Euro brutto oder 881,42 Euro netto. Die Grundrente von Heil erhöht in diesem Fall die Bruttorente um 247,74 Euro.

Beispiel 2

Eine Erwerbsperson hat nach 35 Beitragsjahren eine persönliche Rente von 750 Euro. Dann ist sein durchschnittlicher Entgeltpunkt 0,67 Prozent. Das entspricht einer Rente von 21,46 im Jahr. Wurden nun 41 Beitragsjahre erbracht, beträgt die neue persönliche Grundrente 1.025,50 Euro brutto oder 914,75 Euro netto. Die Grundrente von Heil erhöht in diesem Fall die Bruttorente um 146, 74 Euro gegenüber dem jetzigen Stand.

Beispiel 3

Es beschreibt den höchsten Betrag, der mit Heils Grundrente erreicht werden kann. Die Rente kann maximal bis 0,8 Prozent aufgestockt werden. 0,8 durchschnittliche Entgeltpunkte ergeben in 35 Beitragsjahren genau 896,84 Euro. Angenommen, jemand arbeitet nun 45 Jahre zu diesem Wert beitragspflichtig, so erhält er 1.153 Rente brutto. Er erhält keine Förderung mehr durch die neue Grundrente. Das maximale Netto, das durch die neue Rente erreicht werden kann liegt nach 45 Beitragsjahren bei 1.028,48 Euro.

Die Erhöhung der Renten nach dem Modell von Heil ist, wie die Beispiele zeigen, signifikant und deutlich über dem bisherigen Modell der großen Koalition, das nur eine Erhöhung um 10 Prozent oberhalb der Grundsicherung, also um maximal 80 Euro, vorsah. Heils Modell bringt im Durchschnitt ungefähr eine Erhöhung von 150 bis 200 Euro, allerdings nur für Rentner, die deutlich mehr als 35 Jahre gearbeitet haben.

Die Grundrente sollen alle betroffenen Rentner erhalten, nicht nur Neurentner. Und es soll keine Einkommensprüfung geben. Die Grundrente ist also keine Sozialhilfeleistung, sondern eine echte persönliche Rente. Dadurch wird eine relativ große Personengruppe erfasst (ca. 900.000 Menschen; eigene Schätzung). Weil auch Vermögen nicht angerechnet werden soll und so Riesterrenten und Betriebsrenten zusätzliches Einkommen bilden wird einer ziemlich großen Rentnergruppe im Alter durchaus bedeutsam geholfen.

Heils Vorschlag ist Teufelswerk

Heils Vorschlag traf gleich nach Bekanntgabe auf harsche Kritik. Vertreter von Wirtschaftsverbänden, Sozialpolitiker von CDU, FDP und AFD, konservative Wirtschaftsprofessoren und der größte Teil der Presse erhoben ein Geschrei. Als Beispiel für viele Kritiker und die Heftigkeit der Kritik zitiere ich den sattsam bekannte Renten-und Demografieexperte Raffelhüschen:

„Das Konzept ist an Absurdität nicht zu überbieten. Alles was man falsch machen kann, hat Herr Heil falsch gemacht. Er bricht mit jedem Fundamentalprinzip der sozialen Sicherung. Nichts bleibt mehr übrig.“

Besonders dass keine Bedürftigkeitsprüfung stattfinden soll, ist den Kritikern ein Dorn im Auge. „Es ist gerecht, wenn ich den Armen helfe“ argumentiert Raffelhüschen. „Aber es ist genauso gerecht, dass der Arme mir sagen muss, dass er arm ist. Warum soll ich denn die Gattin eines Einkommensmillionärs, die selbst nur wenig verdient hat, als Arme mit 200, 300 oder 400 Euro beglücken? Das würde Herr Heil machen und damit komplett das Gerechtigkeitsprinzip der sozialen Sicherung brechen.“ Raffelhüschen folgert: „Alles ist völlig unausgegoren, kompletter Populismus“.

Klassischer Populismus ist aber das Beispiel der Millionärsgattin, das Raffelhüschen konstruiert. Heils Konzept gilt für ArbeitnehmerInnen, die langjährig zu niedrigen Löhnen gearbeitet haben. Als langjährig versichert gilt, wer mehr als 35 Jahre bis zu 45 Jahren beitragspflichtig gearbeitet hat. Es dürfte kaum ein Millionärsgattin oder als MTA beschäftigte Zahnarztgattin geben, die diesem Personenkreis angehört. Und selbst wenn es einige wenige wären, würde eine generelle Einkommensprüfung wegen dieser Fälle weit mehr Kosten verursachen als die wenigen Renten, die einige „verirrte“ bezögen.

Raffelhüschen und die Kritiker wollen aber in Wirklichkeit verhindern, dass viele Familien im Alter der Armut entkommen. Dafür noch mal das zweite Beispiel. Eine Rentnerin hat als langjährig Versicherte 650 Euro Rente. Sie ist mit einem Rentner verheiratet, der selbst 900 Euro netto Rente erhält. Damit liegt ihr Paareinkommen über der Grundsicherung.

Sie müssen zusammen von 1550 Euro in sehr bescheidenen Verhältnissen leben. Wird die niedrige Rente auf 914,75 Euro aufgestockt, steigt das Paareinkommen auf 1814,75 Euro. Das wäre sehr zu begrüßen und dieser Fall dürfte auch sehr viel massenhafter sein als Raffelhüschens demagogische Konstruktionen. Und gerade weil er massenhafter ist und deswegen Geld kostet, wird das Geschrei erhoben.

Kritiker wie Raffelhüschen lamentieren über Gerechtigkeit und Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Ohne mit der Wimper zu zucken akzeptieren solche Leute aber, dass der scheidende Chef von Daimler, Zetsche, eine tägliches Ruhestandsgeld von 4250 Euro erhält. Sie selbst füllen sich mit allerhand Tricks ebenfalls die Taschen, ohne eigene Rentenversicherungsbeiträge geleistet zu haben. Sie halten Armut im Alter für gerecht, weil ja eben persönlich wenig geleistet wurde. Ihnen ist vor allem daran gelegen, die Ausgaben der Rentenkassen und des Staates niedrig zu halten und Forderungen der unteren sozialen Schichten abzuwehren. Ihre Kritik ist im Kern unseriös.

Unsere Kritik an Heils Grundrente I.

Jemand, der über Jahrzehnte etwas geleistet hat, hat das Recht, deutlich mehr Rente zu bekommen als jemand, der nicht gearbeitet hat“ begründet Hubertus Heil seine Grundrente. Er argumentiert damit selbst demagogisch. Sein Kriterium für Leistung sind 35 Beitragsjahre. Haben die, die weniger Beitragsjahre erbracht haben deswegen nicht geleistet? Es sind im Rentenbestand immerhin ca. dreimal so viel RegelaltersrentnerInnen als langjährig Versicherte, für die allein sich Heil sich mit seiner Grundrente einsetzt. Diese 7,7 Millionen RegelaltersrentnerInnen erhielten 2017 eine Durchschnittsrente von 620 Euro. Sie bleiben vielfach auf die bestehende Grundsicherung angewiesen.

Heils Vorschlag spaltet die RentnerInnen objektiv in “Leistungsbereite“ und “Nichtleistungsbereite“. Das ist im Denken ebenso bürgerlich konservativ wie Ralffelhüschen.

Unsere Kritik an Heils Grundrente II.

Maßstab für uns ist nicht irgendein Leistungsbegriff sondern der notwendige Bedarf, das Existenzminimum. Heil geht bei seinem Konzept von Hartz IV/Sozialhilfe aus. Deswegen beginnt sein Modell mit 800 Euro netto. Das ist für uns kein Maßstab. Alleinstehende bekommen nach Hartz IV 424 Euro Regelsatz. Darin sind 0,96 Euro fürs Frühstück und je 1,95 Euro für Mittag- und Abendessen enthalten, insgesamt 4,86 Euro pro Tag. Das bedeutet Mangelernährung. Für öffentliche Verkehrsmittel sind pro Tag 73 Cent, für Bildung drei Cent vorgesehen. Für Café- oder Kneipenbesuche, die Bewirtung von Gästen, ein Fläschchen Bier bzw. eine Packung Zigaretten gibt es kein Geld. Rücklagen für Anschaffungen und Reparaturen zu bilden, ist unmöglich. Das macht gesunde Ernährung und gesellschaftliche Teilhabe unmöglich.

Deswegen halten wir 600 Euro Regelsatz für unerlässlich; für Wohnen und Heizenergie muss im Bundesdurchschnitt mindestens 450 Euro berechnet werden. Eine Mindestrente muss deswegen als unterste Grenze 1.050 Euro netto betragen. Ich erinnere daran, dass in Heils Grundrente die maximale Nettoleistung nach 45 Versicherungsjahren 1028,48 Euro ist. Das ist immer noch deutlich unterhalb des von uns geforderten Existenzminimums.

Unsere Kritik an Heils Grundrente III.

Die Mindestrente von 1.050 Euro muss allen Menschen in unserem Land gewährt werden. Es ist kein Arbeitseinkommen und keine Rente. Es ist eine sozialstaatliche Hilfeleistung, die Einkommen und Renten aufstockt. Eine einmalige Prüfung der ständig zufließenden Einkommen ist deswegen notwendig. Nicht erforderlich ist dagegen eine Vermögensanrechnung.

Unsere Kritik an Heils Grundrente IV.

Die Einführung einer Mindestrente von 1.050 Euro ist dringend erforderlich, weil immer mehr Erwerbstätige im Alter nur Renten unterhalb dieses Niveaus erzielen. Es ist anzunehmen, dass 60 Prozent aller RentnerInnen 2040 weniger Rente als diese Einkommensgrenze haben werden. Das beweist, dass das Rentensystem in unserem Land kaputt reformiert wurde. Verantwortlich dafür sind solche Politiker wie Heil, Scholz, Nahles und andere. Auch die Standardrente (Rente nach 45 Beitragsjahren bei durchschnittlichem Entgelt) von 1.285,68 Euro sichert kein sorgenfreies Leben im Alter. Es beweist nur, dass die Renten in Deutschland insgesamt viel zu niedrig sind. Da hilft es auch nicht, wenn eine einzelne Gruppe etwas gefördert wird. Das gesamte Rentensystem muss auf eine neue Grundlage gestellt werden. Wir brauchen eine Versicherung, in die alle Bezieher von Erwerbseinkünften, auch Zetsche, Heil und Raffelhüschen, einzahlen. Dazu trägt Heils Vorschlag nichts bei. Bildlich gesprochen: Der verschlissene Armutsrock wird nur ein einer Stelle dürftig geflickt.

Unsere Kritik an Heils Grundrente V.

Die Realisierungschancen von Heils Grundrente für langjährig Versicherte mit geringen Entgeltpunkten sind gering. Durch den Koalitionsvertrag ist Heils Vorschlag nicht gedeckt. Führende PolitikerInnen der CDU haben sich klar dagegen ausgesprochen und die SPD hat nicht vor, die Regierungsbank zu verlassen. Es wird also vorerst nichts werden mit der Grundrente. Herr Heil weiß das sehr wohl. Was also bleibt ist sozialdemokratisches Wahlkampfgetöse.